Nur wenn man ein positiv respektiertes Familienoberhaupt ist und der Zögling sich über eine Fremdannäherung freut, sowie der sich annähernde Fremde sichtlich freundlich ist, ist ein Eingreifen
nicht notwendig. Nicht notwendig heißt nicht, dass man sich nicht dennoch, auf freundliche Weise, als Familienoberhaupt zu erkennen geben möchte. In allen anderen Fällen ist ein Eingreifen als
Familienoberhaupt also nichts anderes als notwendig, sobald sich ein Kontakt mit fremden oder
gar bekannten, aber dennoch unfreundlichen Zeitgenossen ergibt. Ansonsten lässt man seinen eigenen Zögling im Stich oder man überlässt ihm das Feld, worin er dann macht, was er für richtig hält.
Wer ist man dann noch?
Da die Konstellation von beidseitiger Freundlichkeit der Hunde und dem bereits erreichten Erziehungsziel erstaunlich selten ist, besteht also grundsätzlich Handlungsbedarf, wenn Hundehalter ihre
Hunde ungefragt oder sogar gegen des Willen des fremden Hundebesitzers zu deren Hund lassen.